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   VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468   

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https://dejure.org/2012,24280
VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468 (https://dejure.org/2012,24280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2012 - 20 B 11.30468 (https://dejure.org/2012,24280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 20 B 11.30468 (https://dejure.org/2012,24280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Gruppenverfolgung wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan bzw. wegen drohender Zwangsrekrutierung Flüchtlingsanerkennung Somalia; (angeblicher) Midgan; kein individuelles Verfolgungsschicksal

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 4 Bst. a, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 4 Bst. b
    Somalia, Mogadischu, Zwangsrekrutierung, al Shabaab, Miliz, Rekurtierungsversuch, Rekrutierung, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Intensität der Verfolgungsmaßnahmen, Verfolgungsintensität, Clan, Midgan, Madhiban, Gaboye, Sab, Hawiye, Clan, Clanzugehörigkeit

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468
    Die Gefahr einer Zwangsrekrutierung würde den Kläger bei einer Rückkehr somit wahllos treffen und kann grundsätzlich Teil einer Gefährdungslage nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG sein (BVerwG vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360), was für den Kläger auch so vom Bundesamt entschieden wurde.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468
    Da die Voraussetzungen dieser Vorschrift und diejenigen des Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich sind, soweit sie die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betreffen, setzt die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG - ebenso wie das Asylrecht - begründete Furcht vor dem Heimatstaat des Ausländers zurechenbarer Verfolgung voraus, die ihm in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an sonstige, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielte Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung in der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfGE 80, 315/333 ff.).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468
    Andererseits darf das Gericht hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U.v. 16.04.1985, 9 C 109/84, BVerwGE 71, 180 ff.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468
    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243/249; vom 1.2.2007 Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30; vom 21.4.2009 BayVBl 2009, 609).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - A 3 S 271/19

    Asylverfahren Syrien; richterliche Überzeugungsbildung bezüglich der Verfolgung

    In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Schutzsuchenden, seiner Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu, wobei bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts u. a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07 1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171; Beschl. v. 03.08.1990 - 9 B 45.90 -, juris; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 26.01.2012 - 20 B 11.30468 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 3 L 154/18

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei Entziehung vom

    In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Schutzsuchenden, seiner Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu, wobei bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 - NVwZ 1990, 171; Beschluss vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 - juris; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - 20 B 11.30468 - juris).
  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 20 B 17.31709

    Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes für somalischen Asylbewerber

    Auf das Urteil des Senats vom 26. Januar 2012 (20 B 11.30468), in dem die Diskriminierung der Madhiban bestätigt werde, werde hingewiesen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Senats vom 26. Januar 2012 (20 B 11.30468), in dem der Senat eine Gruppenverfolgung von Angehörigen von Minderheitenclans verneinte.

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